Check-Out
So verlassen Sie das Chalet:
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Für das Check-In erhalten Sie die notwendigen Informationen rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt.
Alle Informationen zur Bedienung der Geräte, den Einkaufsmöglichkeiten, den Bergbahnen, der Region etc. finden Sie bei Ihrer Ankunft im Chalet.
Sollte dennoch Fragen offen bleiben, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Mietpreise: |
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Nebensaison Sommer | pro Nacht | 120.00-140.00 |
Hochsaison Sommer | pro Nacht | 140.00-160.00 |
Fliegerschiessen Herbst | pro Nacht | 220.00 |
Nebensaison Winter | pro Nacht | 120.00-130.00 |
Hochsaison Winter | pro Nacht | 140.00-160.00 |
Weihnachten Winter | pro Nacht | 260.00 |
Nebenkosten: |
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Endreinigung (obligatorisch) | pauschal | 250.00 |
Bettwäsche (obligatorisch) | pro Person | 20.00 |
Badewäsche (optional) | pro Person | 5.00 |
Brennholz (optional) | pro Korb | 10.00 |
Kurtaxen Erwachsene | pro Person/Tag | 3.00 |
Kurtaxe Kinder bis 16 Jahre | pro Person/Tag | 1.00 |
Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis inbegriffen! |
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Ebenfalls inklusive sind Küchenwäsche, 1 Abfallsack, Geschirrspülmittel, Gewürze, Öl, Essig, Duschmittel und Shampoo. | ||
Anzahlung 50% bei Vertragsunterzeichnung; Alle Preise in Schweizer Franken (CHF); Kaution 500.00; Irrtümer vorbehalten |
Das Chalet Alphüsli bietet Ihnen alles, was Sie sich für ein top eingerichtetes Ferienchalet vorstellen:
1. Vertragsabschluss, ZahlungsbedingungenDer Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. NebenkostenDie Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
3. Übergabe des Mietobjektes; BeanstandungenDas Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
4. Sorgfältiger GebrauchDer Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
5. Rückgabe des MietobjektesDas Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
6. AnnullierungDer Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
7. Höhere Gewalt usw.Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. HaftungDer Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
9. Anwendbares Recht und GerichtsstandSchweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Schwyz vereinbart.
Brunnen, 10.09.2022, Sven Sonderegger |
1. Endreinigung (OBLIGATORISCH) | CHF 200.00 | Pro Buchung | Endreinigung (obligatorisch) | |
4. Bettwäsche pro Person (OBLIGATORISCH) | CHF 20.00 | Pro Buchung | Bettwäsche pro Person (obligatorisch) | |
5. Badewäsche pro Person | CHF 5.00 | Pro Buchung | Badewäsche pro Person | |
2. Kurtaxe pro Erwachsenen (OBLIGATORISCH) | CHF 3.00 | Pro Tag | Kurtaxe pro Erwachsenen (obligatorisch) | |
3. Kurtaxe pro Kind (OBLIGATORISCH) | CHF 1.00 | Pro Tag | Kurtaxe pro Kind (obligatorisch) |
Wir vermieten in der Regel jeweils wochenweise:
Im Winter: Freitag 18:00 bis Freitag 14:00
im Winter: Sonntag 18:00 bis Freitag 14:00 (Kurzwoche)
Im Sommer: Samstag 14:00 bis Samstag 10:00
Andere Ankunfts- und Abreisezeiten sind auf Anfrage möglich.